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Allgemeine Geschäftsbedingungen der BMS Consulting GmbH

§ 1 ... Geltung der Vertragsbedingungen

§ 2 ... Vertragsschluss

§ 3 ... Lieferung und Nutzungsrechte

§ 4 ... Preise und Zahlungsbedingungen

§ 5 ... Rückgaberecht

§ 6 ... Eigentumsvorbehalt

§ 7 ... Gefahrübergang

§ 8 ... Gewährleistung/Haftung

§ 9 ... Beendigung

§ 10 ... Sonstiges

§ 11.. Schlussbestimmungen

 

 

§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen

 

(1)  Sofern keine gesonderten Vereinbarungen mit der BMS Consulting GmbH getroffen wurden, bietet die BMS Consulting GmbH ihre Leistungen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen an. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und der BMS Consulting GmbH. Ergänzend hierzu gelten die den Produkten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller.    

 

(2)  Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher sind natürliche Personen mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen im Hinblick auf die Geschäftsbeziehung mit der BMS Consulting GmbH eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Gesellschaften, mit denen die BMS Consulting GmbH in Geschäftsbeziehung tritt, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

(3)  Die Nutzung von Softwareprodukten der BMS Consulting GmbH durch Verbände, Vereine und vergleichbare Institutionen sowie Privatpersonen bedürfen einer gesonderten Genehmigung durch die BMS Consulting GmbH. Eine Auslieferung der Software ist keine stillschweigende Einverständniserklärung zur Nutzung.   

 

(4)  Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen; Abweichungen von den Vertragsbedingungen der BMS Consulting GmbH sind nur wirksam, wenn sie durch diese schriftlich bestätigt werden.    

 

§ 2 Vertragsschluss

 

(1)  Angaben der BMS Consulting GmbH in Prospekten, Anzeigen, Katalogen, auf Internet-Web-Seiten u.ä. sind unverbindlich; Preise sind freibleibend. Preisänderungen aufgrund von Änderungen bei Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, Devisenkursen etc. bleiben vorbehalten.           

 

(2)  Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die BMS Consulting GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 10 Tagen nach Eingang bei der BMS Consulting GmbH anzunehmen.        

 

(3)  Ein Vertrag zwischen der BMS Consulting GmbH und dem Kunden kommt durch die Annahme mittels schriftlicher Auftragsbestätigung der BMS Consulting GmbH (E-Mail genügt) oder mit der Ausführung der Leistung durch die BMS Consulting GmbH zustande.           

 

(4)  Änderungen und Ergänzungen des Vertrages gelten nur, wenn die BMS Consulting GmbH sie schriftlich oder elektronisch bestätigt hat. 

 

(5)  Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Weg, wird der Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung und somit keinen Vertragsabschluss dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.  

 

(6)  Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der BMS Consulting GmbH soweit die Nichtlieferung nicht von der BMS Consulting GmbH zu vertreten ist. Bei Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und eine eventuell bereits geleistete Gegenleistung zurückerstattet.      

 

(7)  Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Weg bestellt, wird der Vertragstext von der BMS Consulting GmbH gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

 

 

§ 3 Lieferung und Nutzungsrechte

 

(1)   Die Lieferung umfasst das Programmpaket und soweit vom Hersteller geliefert ein Benutzerhandbuch. Handbuch und Programm sind urheberrechtlich geschützt.             

 

(2)   Mit dem Öffnen der Originalverpackung erkennt der Kunde den Urheberrechtsschutz und die Gewährleistungsbedingungen an.  

 

(3)   Die Nutzung und Verwendung des Programms ist grundsätzlich nur Unternehmern im Sinne der allgemeinen Geschäftsbedingungen und nur im nachfolgenden Umfang gestattet, sofern nach den Angaben des Herstellers des Programms keine speziellen Nutzungsbedingungen gelten:

 

(a)   Der Kunde darf das Programm mit seinem persönlichen Aktivierungscode jeweils nur auf einem Rechner nutzen (Platzlizenz). Nutzung ist jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen des Programms durch Laden, Speichern, Ablaufen lassen oder Anzeigen zum Zwecke der Ausführung des Programms und der Verarbeitung von Daten durch den Rechner. Die Vervielfältigung des Benutzerhandbuchs ist untersagt.

 

(b)   Programmänderungen oder -bearbeitungen sind nur zulässig, wenn diese von der bestimmungsgemäßen Nutzung des Programms umfasst sind. Im Programm enthaltene Firmennamen, Marken, Copyright-Vermerke oder sonstige Vermerke über Rechtsvorbehalte dürfen nicht geändert werden und sind in geänderte oder bearbeitete Fassungen des Programms zu übernehmen.

 

(c)   Die Rückübersetzung des Programmcodes (dekompilieren) ist nur nach der Maßgabe des § 69 e UrhG zulässig. Zur Sicherung künftiger Benutzung des Programms darf der Kunde eine Sicherungskopie des Programmpaketes herstellen. Soweit das Programmpaket mit einem technischen Kopierschutz versehen ist, hat der Kunde im Falle der Beschädigung des gelieferten Programmpaketes Anspruch auf eine neue Kopie des gleichen Teils gegen Rückgabe des als Teil des Programmpaketes gelieferten maschinenlesbaren Trägers.

 

(d)   Der Kunde darf das Programmpaket im Originalzustand und als ganzes zusammen mit einer Kopie dieser Nutzungsbedingungen an einen Dritten weitergeben.

 

(e)   Die BMS Consulting GmbH behält sich alle weitergehenden Rechte zur Nutzung oder Verwendung des Programmpaketes vor. Weder der Kunde noch nachfolgende Nutzer sind berechtigt, das Programm oder abgeänderte oder bearbeitete Fassungen gleichzeitig auf mehr als einem Rechner zu nutzen oder Vervielfältigungsstücke des Programmpakets in seiner Originalfassung oder in abgeänderter oder bearbeiteter Fassung zu verbreiten, auch wenn sie solche Vervielfältigungsstücke auf wesentliche Teile der geänderten Fassungen beschränken. Unberührt bleiben die Verwertungsrechte des Kunden an eigenen Programmen, die unter bestimmungsgemäßer Benutzung des Programmpakets entwickelt oder betrieben werden und an alle Arbeitsergebnissen, die durch die Benutzung des Programmpakets gewonnen werden.           

 

(4)   Der Versand erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse; der BMS Consulting GmbH bleiben der Versandweg und die Versandart vorbehalten, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung mit dem Kunden.    

 

(5)   Zur Übergabe durch Electronic Software Delivery (ESD) verschafft die BMS Consulting GmbH dem Kunden die Möglichkeit, das gekaufte Programmpaket vom Server der BMS Consulting GmbH in seinen Rechner zu laden (Download).          

 

(6)   Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Lieferungen.           

 

 

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

 

(1)   Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Nettopreisangaben gelten nur für Industrie, Handel und Gewerbe sowie Verbände und vergleichbare Institutionen sowie für freie Berufe. Sind mehr als 4 Monate Lieferzeit vereinbart, gelten die zur Zeit der Lieferung oder der Bereitstellung des Programmpakets gültigen Preise der BMS Consulting GmbH.  

 

(2)   Beim Versendungskauf hat der Kunde zusätzlich pro gekaufter Ware eine Versandkostenpauschale inklusive Verpackung zu zahlen. Bei der Bestellung durch Nutzung von Fernkommunikationsmittel entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten. Der Kunde hat das Verpackungsmaterial selbst zu entsorgen.          

 

(3)   Der Kaufpreis ist je nach der gewählten Versandart im Voraus per Überweisung oder per Rechnung zu zahlen. Im Falle der Zahlung im Voraus erfolgt die Lieferung erst mit Eingang der Zahlung bei der BMS Consulting GmbH.  

 

(4)   Ist eine andere Zahlungsweise vereinbart, verpflichtet sich der Kunde nach Erhalt der Ware innerhalb von 30 Kalendertagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich die BMS Consulting GmbH vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Im Falle des Verzuges des Kunden ist die BMS Consulting GmbH zudem berechtigt, sämtliche Lieferungen an den Kunden, auch aus anderen Vertragsverhältnissen, zu verweigern.

 

(5)   Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden.  

 

(6)   Liefertermine gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen (Streik/Aussperrung), gesetzlicher oder behördlicher Anordnung (Import/Exportbeschränkungen), höherer Gewalt. Der Kunde hat das Recht, bei Verzug des Verkäufers nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Verkauf zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche diesbezüglich sind, soweit die BMS Consulting GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, ausgeschlossen.     

 

 

§ 5 Rückgaberecht

 

(1)   Bei Bestellungen eines Verbrauchers steht diesem das Recht zu, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware selbst oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch schriftliches Rücknahmeverlangen auf einem dauerhaften Datenträger (Brief/Fax) ohne Angabe von Gründen ausgeübt werden.     

 

(2)   Sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht trägt der Verbraucher bei Bestellungen die Kosten der Rücksendung. 

 

(3)   Zur Fristwahrung genügt jeweils die rechtzeitige Absendung an BMS Consulting GmbH, Bahnstr. 16, 40212 Düsseldorf.            

 

(4)   Der Verbraucher hat für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Für die darüber hinausgehende Nutzung, die dazu führt, dass eine Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher den Wertverlust zu tragen.      

 

(5)   Das Rückgaberecht besteht nicht bei versiegelter Ware, sofern die versiegelte Verpackung geöffnet oder beschädigt wurde; sowie bei Downloads und elektronisch erworbenen Aktivierungsschlüsseln.

 

(6)   Individuell erstellte, bzw. personalisierte Lizenzen oder Produkte sind von einer Rücknahme generell ausgeschlossen    

 

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

 

(1)   Die BMS Consulting GmbH behält sich bei Verträgen mit Verbrauchern das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sie sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

 

(2)   Während der Zeit des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, einen Zugriff Dritter auf die Ware, beispielsweise durch eine Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder den Untergang der Ware unverzüglich mitzuteilen, ebenso einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel.

 

(3)   Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug ist die BMS Consulting GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten zurückzunehmen; darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag.          

 

(4)   Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt der BMS Consulting GmbH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die BMS Consulting GmbH nimmt die Abtretung an. Der Unternehmer bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die BMS Consulting GmbH behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer mit seinen Zahlungen in Verzug ist.             

 

 

§ 7 Gefahrübergang

 

(1)   Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und Verschlechterung der Ware mit der Auslieferung der Sache an die mit der Ausführung der Versendung beauftragten Firma, Anstalt oder Person auf den Kunden über.         

 

(2) Ist der Kunde Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Ware erst mit der Übergabe der gekauften Sache auf den Kunden über.        

 

 

§ 8 Gewährleistung/Haftung

 

(1)   Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gilt die Brauchbarkeit des Programmpakets nach Maßgabe der von der BMS Consulting GmbH herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Kunden gültigen Programmbeschreibung. Weiterhin gilt als vereinbart, dass das Programm auf einem geprüften Datenträger ordnungsgemäß aufgezeichnet ist; sowie bei ESD-Verkauf dass das Programmpaket auf dem Server der BMS Consulting GmbH für den Download durch den Kunden verfügbar ist. Ist der Kunde Unternehmer stellen öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers neben der vereinbarten Beschaffenheit keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.      

 

(2)   Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird durch die BMS Consulting GmbH keine Garantie gegeben. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.  

 

(3)   Ist der Kunde Unternehmer leistet die BMS Consulting GmbH für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde Verbraucher, hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die BMS Consulting GmbH ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.         

 

(4)   Der Kunde kann grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen, wenn die Nacherfüllung zwei Mal fehlschlägt. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht nicht zu.  

 

(5)   Der Unternehmer ist verpflichtet, erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dem Unternehmer obliegt die Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher sind verpflichtet bei der Feststellung eines vertragswidrigen Zustands der Ware die BMS Consulting GmbH über offensichtliche Mängel binnen einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt der Feststellung schriftlich zu unterrichten. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Unterrichtung bei der BMS Consulting GmbH. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist der BMS Consulting GmbH. Der Verbraucher trägt die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trägt er die Beweislast für seine Kaufentscheidung.       

 

(6)   Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn dies ihm zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht wenn die BMS Consulting GmbH die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.           

 

(7)   Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer ein Jahr, für Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.

 

(8)   Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch die BMS Consulting GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der BMS Consulting GmbH auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden begrenzt. Gegenüber Unternehmen haftet die BMS Consulting GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Diese Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der BMS Consulting GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.          

 

(9)   Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der BMS Consulting GmbH grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.         

 

(10) Die BMS Consulting GmbH übernimmt keine Gewährleistung, wenn Programmfassungen geändert oder bearbeitet werden, soweit der Kunde nicht nachweist, dass vorhandene Mängel in keinerlei Zusammenhang mit den Änderungen oder Bearbeitungen stehen.            

 

(11) Weitergehende Haftungsansprüche des Käufers sind ausdrücklich ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Insbesondere haftet der Verkäufer nicht für einen Datenverlust, Schäden an Datenträgern oder anderen Programmen, Betriebsunterbrechungen u. ä.. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

 

(12) Die Höhe der Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des tatsächlich bezahlten Kaufpreises beschränkt.

 

§ 9 Beendigung

 

(1)  Kündigungen sind auf elektronischem oder schriftlichen Wege möglich.

 

(2)  Bei Produkten und Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Jahreslizenz erworben wurden, verlängert sich die Jahreslizenz automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht ein Monat vor Ablauf gekündigt wird.

 

§ 10 Sonstiges

 

(1)   Hinweis gem. § 33 BDSG: Die Kundendaten/Registrierungsdaten werden gespeichert. Die BMS Consulting GmbH verarbeitet die Daten ihrer Kunden zur Auftragserfüllung und zur Pflege der laufenden Kundenbeziehungen. Beteiligte Dienstleister oder Banken erhalten diese Daten nur, soweit dies für die benannten Punkte erforderlich ist. Anderen Unternehmen werden die Daten nur zur Verfügung gestellt, sofern diese interessante Informationen für die Kunden haben.

 

 

§ 11 Schlussbestimmungen

 

(1)   Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.       

 

(2)   Ausschließlicher Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der BMS Consulting GmbH. Dies ist zurzeit Düsseldorf.           

 

(3)   Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Kaufvertrages berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht; an Stelle der ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.         

      

Düsseldorf, im Juni 2006   

 

Samstag, 25.05.2013

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